Immobiliengutachter Freiburg

Sachverständige für die Immobilienbewertung in Ihrer Region

Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten in Freiburg

Zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung von Freiburg bis Mannheim!

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

die Taxareal - Ihre Immobiliengutachter OHG mit Sitz in Freiburg und Zweigstelle in Mannheim erstellt Verkehrswertgutachten für Immobilien.
Wir bewerten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser und Wohn-Geschäftshäuser.

Unsere Leistungen:

Die schnelle Marktwertermittlung für Kauf, oder Verkauf.
Das Immobilienkurzgutachten, z. B. für familiäre Zwecke.
Das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Wir stehen Ihnen persönlich und zeitnah zur Verfügung.
Unser Büro in Freiburg erreichen Sie unter 0761-479777-06
Unser Büro in Mannheim erreichen Sie unter 0621-799 4005

Freundliche Grüße aus Freiburg im Breisgau, freundliche Grüße aus Mannheim
Ihre TAXAREAL Immobilienconsulting OHG, Erik Pietruska & Johannes M. Hartmann
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Wir arbeiten schnell und zuverlässig!

Sie sind Eigentümer einer Immobilie und möchten wissen, was diese heute Wert ist? Dann sind Sie genau richtig bei der Taxareal-Immobilienconsulting OHG! Wir bewerten Immobilien für verschiedene Anlässe, zeitnah, unkompliziert und zuverlässig.

Unsere Wertgutachten für Immobilien erstellen wir in Baden-Württemberg, im Rhein-Neckar-Kreis bis in die Südpfalz. Das dürfen Sie von uns erwarten: persönliche Beratung,
Engagement und viel Sachverstand. Unser Team besteht aus Fachleuten mit
entsprechender Qualifikation und wir bilden uns regelmäßig weiter.

Ihr Verkehrswertgutachten erhalten Sie hochwertig gebunden in doppelter Ausfertigung. In der Regel haben Sie Ihr Verkehrswertgutachten innerhalb 10-20 Arbeitstagen, nachdem uns alle Informationen über Ihr Haus, oder Ihre Eigentumswohnung vorliegen, Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.
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Was versteht man unter einem Vollgutachten?

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Unter einem Vollgutachten versteht man ein sehr ausführliches, gerichtsfestes Gutachten, aus welchem der Verkehrswert einer Immobilie zu einem fest bestimmten Stichtag hervorgeht. Hier findet eine aufwändige Berechnung des Verkehrswertes nach den Vorgaben des
§ 194 Bau-GB statt. Ein solches Gutachten besteht aus ca. 70 bis 100 Seiten im
Din A 4-Format.
Da ein Vollgutachten oft bei Gericht, oder bei Finanzbehörden herangezogen wird, muss das
Ergebnis - der Verkehrswert - fachlich einwandfrei und im Rahmen der Gutachtertätigkeit
jederzeit erklärbar - und für andere Fachleute nachvollziehbar sein.
Hierzu ist eine komplette Dokumentation in Text und Bild, inklusive aller dazugehörigen
Dokumente wie z.B. aktuelle Lichtbilder, Lageplan, Grundbuchauszug, Baugenehmigungen,
Bauzeichnungen, Prüfung möglicher Baulasten etc. erforderlich.
Ein Vollgutachten wird oft angefordert in Erbangelegenheiten, bei Ehescheidung, bei einer
Vermögensaufstellung, oder bei Aufgabe eines Gewerbebetriebes, wenn in diesem
Zusammenhang Immobilien vom Betriebsvermögen in Privatvermögen übergehen.

Was versteht man unter einem Kurzgutachten?

Auch ein Kurzgutachten spiegelt den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie wieder. Ebenso lehnt sich Berechnung an §194 Bau-GB an. Obwohl man vermuten könnte, dass ein
Kurzgutachten aus wenig Papier besteht, bestehen unsere Kurzgutachten meist aus ca. 40 bis 60 Seiten im Din A 4-Format.

Die Bezeichnung "Kurzgutachten" entsteht bei Taxareal dadurch, dass viele Textpassagen und Nachweise nicht in der Auswertung zu finden sind. Die Recherchen zu diesen Texten, wie z.B. die Infrastruktur rund um die Immobilie, die Verkehrsanbindungen, die Einkaufsmöglichkeiten, der öffentliche Nahverkehr, die Bildungseinrichtungen etc. sind sehr aufwendig,
werden aber für die Ermittlung des nackten Wertes einer Immobilie oft nicht benötigt.
Ein Kurzgutachten wird oft angefordert von Erbengemeinschaften, welche ohne Rechtsstreit den Wert einer Immobilie aufteilen möchten, bei Verkaufsabsichten oder ähnlichen
Vorgängen, welche ohne gerichtliche Auseinandersetzungen auskommen.
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Was kostet ein Wertgutachten?

Eine der wichtigsten Fragen im Vorfeld einer Beauftragung eines Sachverständigen zum Zweck einer Verkehrswertermittlung. Bewertungssachverständige
unterlagen bis vor einigen Jahren noch der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI). Je höher der Wert der zu bewertenden Immobilie war, je höher war auch das jeweilige Honorar. Wir berechnen das Honorar individuell und nach Schwierigkeitsgrad der zu bewertenden Immobilie, aber auch in Anlehnung an
die DEKRA-Honorartabelle. 

Unser Angebot erhalten Sie zeitnah, meist innerhalb weniger Stunden nach Ihrer Anfrage. Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage einfach über unser
Kontaktformular, Sie erhalten in Kürze einen Rückruf mit kostenfreier Erstberatung.

Ich bitte um ein Angebot für ein Wertgutachten

* Pflichtfelder
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Johannes M. Hartmann
Dipl. Immobilienwirt (E.I.A.)
Immobilienbewerter (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger
für die Immobilienbewertung
(SVID1)
Ihr Wertgutachter für Freiburg im Breisgau,
Emmendingen, Kaiserstuhl, Ortenaukreis,
Markgräflerland, Bad-Krozingen, etc.
E-Mail:
jm.hartmann@taxareal.de
Telefon:
0761-479777-06
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Erik Pietruska
Dipl. Immobilienwirt (E.I.A.)
Immobilienbewerter (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger
für die Immobilienbewertung
(SVID1)
Ihr Wertgutachter für Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Ludwigshafen, Eppelheim, Neustadt, Bad-Dürkheim, Landau/Pfalz, etc.
E-Mail: e.pietruska@taxareal.de
Telefon: 0621-799 4005