Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
durch zertifizierte Wertgutachter
Immobilien-Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das ausführliche, gerichtsfeste Wertgutachten
Das ausführliche Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB wird meist benötigt, wenn der Wert einer Immobilie bei Gericht, oder auch bei Finanzbehörden zuverlässig und fachlich erklärt werden muss. Alle möglichen Parameter, welche sich auf den Wert einer Immobilie auswirken können, werden hier geprüft, berechnet und im Gutachten abgebildet.
Sie erhalten eine professionelle Auswertung vom qualifizierten Gutachter
Ein solches Gutachten bezieht sich auf einen Stichtag in der Gegenwart, oder auch auf einen Stichtag aus der Vergangenheit.
Ebenso werden eventuelle Belastungen, wie z. B. Niesbrauch, Wegerechte, oder andere
Belastungen berücksichtigt, welche den Wert einer Immobilie beeinflussen können.
Dieses Wertgutachten umfasst ca. 60-80 Din A 4 Seiten. Wir liefern Ihnen diese
Auswertung in Papierform, hochwertig gebunden, in doppelter Ausführung, oder online im PDF-Format.
BITTE BEACHTEN SIE:
Diese umfangreiche Wertermittlung nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Berechnung liefern wir in der Regel 10-20 Tage, nachdem der Ortstermin stattfand, sofern wir die relevanten
Unterlagen, bzw. Informationen zur Immobilie erhalten haben.
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Ein solches Gutachten bezieht sich auf einen Stichtag in der Gegenwart, oder auch auf einen Stichtag aus der Vergangenheit.
Ebenso werden eventuelle Belastungen, wie z. B. Niesbrauch, Wegerechte, oder andere
Belastungen berücksichtigt, welche den Wert einer Immobilie beeinflussen können.
Dieses Wertgutachten umfasst ca. 60-80 Din A 4 Seiten. Wir liefern Ihnen diese
Auswertung in Papierform, hochwertig gebunden, in doppelter Ausführung, oder online im PDF-Format.
BITTE BEACHTEN SIE:
Diese umfangreiche Wertermittlung nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Berechnung liefern wir in der Regel 10-20 Tage, nachdem der Ortstermin stattfand, sofern wir die relevanten
Unterlagen, bzw. Informationen zur Immobilie erhalten haben.
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre Immobilie ein individuelles Angebot. Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular, oder rufen Sie uns an!
Unser Büro in Freiburg erreichen Sie unter 0761-479777-06
Unser Büro in Mannheim erreichen Sie unter 0621-799 4005

Johannes M. Hartmann
Dipl. Immobilienwirt (E.I.A.)
Immobilienbewerter (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger
für die Immobilienbewertung (SVID1)
Ihr Wertgutachter für Freiburg im Breisgau,
Emmendingen, Kaiserstuhl, Ortenaukreis,
Markgräflerland, Bad-Krozingen, etc.
E-Mail: jm.hartmann@taxareal.de
Telefon: 0761-479777-06
Dipl. Immobilienwirt (E.I.A.)
Immobilienbewerter (IHK)
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für die Immobilienbewertung (SVID1)
Ihr Wertgutachter für Freiburg im Breisgau,
Emmendingen, Kaiserstuhl, Ortenaukreis,
Markgräflerland, Bad-Krozingen, etc.
E-Mail: jm.hartmann@taxareal.de
Telefon: 0761-479777-06

Erik Pietruska
Dipl. Immobilienwirt (E.I.A.)
Immobilienbewerter (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger
für die Immobilienbewertung (SVID1)
Ihr Wertgutachter für Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Ludwigshafen, Eppelheim, Neustadt, Bad-Dürkheim, Landau/Pfalz, etc.
E-Mail: e.pietruska@taxareal.de
Telefon: 0621-799 4005
Dipl. Immobilienwirt (E.I.A.)
Immobilienbewerter (IHK)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger
für die Immobilienbewertung (SVID1)
Ihr Wertgutachter für Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Ludwigshafen, Eppelheim, Neustadt, Bad-Dürkheim, Landau/Pfalz, etc.
E-Mail: e.pietruska@taxareal.de
Telefon: 0621-799 4005
